Bedingungen für den Einsatz unserer Helfer/innen bei Veranstaltungen
1. Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Krückaustadt Elmshorn e.V. (DRK), bestimmt den personellen und materiellen Umfang einer Sanitätswache nach eigenem Ermessen unter Zugrundelegung der von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Informationen und stimmt sich darüber mit dem Veranstalter ab. Die uns entstehenden Einsatz-Kosten werden nach individueller Absprache vom Veranstalter getragen.
2. Der Veranstalter verpflichtet sich, die zur Planung benötigten Informationen rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, hierzu gehören insbesondere
- die Art der Veranstaltung und evtl. Besonderheiten
- Anzahl der voraussichtlich erwarteten Teilnehmer und Zuschauer
- mögliches, besonderes Gefährdungsrisiko
- Besonderheiten des Veranstaltungsortes
- (z.B. Bühne, Bestuhlungsplan, Fluchtwege etc.)
- Bereitstellungs- und Unterbringungsmöglichkeiten für unsere Einsatzkräfte
- Teilnahme anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Mitbenutzung von Telekommunikationsverbindungen im Einsatzfall
- sonstige einsatzrelevante Informationen
3. Der Veranstalter informiert das DRK über vorliegende Auflagen und Genehmigungen.
4. Der Veranstalter benennt vor Veranstaltungsbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner, bei dem sich unsere Helfer/innen anmelden und an den sich unsere Helfer/innen während der Veranstaltung wenden können.
5. Das DRK weißt darauf hin, dass unsere Helfer/innen Mitglieder der Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) des DRK-Kreisverbandes Pinneberg sind und möglicherweise während der Veranstaltung von der Rettungsleitstelle Elmshorn zu einem Notfall-Einsatz abgerufen werden können. Unsere Helfer/innen werden sich beim verantwortlichen Ansprechpartner in diesem Fall abmelden. Wir werden bemüht sein, eine Notbesatzung bei der Veranstaltung zu belassen.
6. Bei Veranstaltungen von über vier Stunden Dauer verpflichtet sich der Veranstalter unsere Helfer/innen angemessen zu verpflegen.
7. Die Einsatzkräfte des DRK beschränken sich bei den Veranstaltungen auf ihre sanitätsdienstlichen Rot-Kreuz-Aufgaben.
8. Soweit es erforderlich ist, werden Ortsbesichtigungen am Veranstaltungsort durchgeführt. Hier sollten ggf. auch die Vertreter anderer beteiligter Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hinzugezogen werden.
9. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir unter der Rufnummer 04121-82781 gerne zur Verfügung.
10. Diese Information wird dem Veranstalter rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin zur Verfügung gestellt. Bei regelmäßigen Veranstaltungen wird diese Information nur einmalig verteilt. Sollte es bei den regelmäßigen Veranstaltungen zu Änderungen kommen, die insbesondere die unter 2. genannten Punkte betreffen, wird der Veranstalter das DRK rechtzeitig informieren.